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SYSTEM-CARD Anwender PSAgA

Unterweisung für Persönliche Schutzausrüstung

  • Ihre Mitarbeiter arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen?
  • Tragen Ihre Mitarbeiter bei Tätigkeit PSAgA?
  • Müssen Sie den Arbeitsbühnenkorb in der Höhe verlassen?

Dann benötigen Ihre Mitarbeiter nach PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) eine PSAgA-Unterweisung (PSAgA = Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)!

Der Höhenausstieg aus der Hubarbeitsbühne ist - obwohl zunächst einmal verboten - nahezu alltäglich. Dieser Vorgang birgt ein erhebliches Risiko für die aussteigende Person! In vielen Fällen passieren Unfälle, weil die Mitarbeiter für den Höhensaustieg und der Arbeit unter Absturzgefahr nicht ausgebildet sind. Mit einer qualifizierten Anwenderschulung werden Bediener qualifiziert den Höhenausstieg vorzunehmen – und das legal!

Daher: SYSTEM-CARD Anwender PSAgA



Sie brauchen die SYSTEM-CARD Anwender PSAgA!

  • Geschult wird in Theorie und Praxis
  • SYSTEM-CARD in deutsch-englischer Ausführung zur Vorlage im Ausland
  • nach gesetzl Anforderungen PSA BV (PSA- Benutzungsverordnung)
  • nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Regel 112-198
  • Kategorie I: Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV R 112 – 198
  • Kategorie II: Aufbauschulung „Rettungstraining“ nach DGUV R 112 – 199


Sie lernen alles rund um den Höhenausstieg und der Arbeit unter Absturzgefahr

Betreten und Verlassen des Arbeitsbühnenkorbes in der Höhe:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Maßnahmen und Anforderungen
  • Rettung und Rettungsübung nach DGUV R 112-199

Sie lernen die richtige Verwendung einsatzspezifischer PSAgA

Welche PSA zu welchem Zweck?



Sie können die für Ihre Einsätze richtige PSAgA bei uns erwerben – sprechen Sie uns an.


Videoerklärung

Weitere Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz wird Ihnen in folgenden Videos erklärt:

Anlegen des Auffanggurtes Der Bandfalldämpfer Das Höhensicherungsgerät

Inhalte der Schulung

  • Definition PSA: Kategorien und Arten von Persönlicher Schutzausrüstungen (gegen Absturz)
  • Gefährdungsbeurteilung: Einsatzplanung zur Expositionsminimierung, Abwägung alternativer Einsatzmöglichkeiten, Risiken
  • Rechtliche Aspekte ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, DGUV Regel 112-198, DGUV R 112-198, DGUV R 112-199, BGI 826, BGI 5164
  • Technik: Arten und Prioritäten von Sicherungssystemen, Aufbau + Bestandteile PSAgA, Anschlagpunkte, Sturzpyhsik und Materialkunde
  • Umgang/Bedienung: Anlegen und Verpassen von PSA, richtiges Anschlagen, Vorgehensweise beim Plattformüberstieg, Verhalten im Notfall, Selbsterfahrung Hängen in PSA unter kontrollierten Bedingungen, Rettung und Rettungsübung
  • Höhenausstieg: Ausstieg aus der Arbeitsbühne in Arbeitsstellung. Ablaufprozedere, Verwendung geeigneter PSA und Anschlagpunkte


Weitere Informationen zum Thema PSAgA

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) haben bei sämtlichen Tätigkeiten Verwendung zu finden, welche aufgrund ihrer Art Gesundheitsschäden oder Verletzungen hervorrufen und welche durch andere Maßnahmen (organisatorisch bzw. technisch) nicht vermieden werden können. Neben den organisatorischen und technischen Maßnahmen werden die persönlichen Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den traditionellen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit hinzugerechnet. Die organisatorischen und technischen Maßnahmen sind jedoch bevorzugt durchzuführen. Persönliche Schutzausrüstungen kommen in der Wirtschaft sowie auch bei Rettungseinrichtungen und der Bundeswehr oder Polizei zum Einsatz. Aber auch im Sport- und Freizeitbereich gelten PSA als unverzichtbare Hilfsmittel (beispielsweise Schutzhelm, Auffanggurt, Rucksack). Sie haben den grundlegenden Vorschriften des PSA-Verordnung (EU) 2016/425 nachzukommen. Harmonisierte Normen, welche von der EU-Kommission aufgestellt wurden, geben eindeutige Anforderungen an die einzelnen Ausrüstungsgegenstände vor.


Weitere Informationen zum Thema PSgA

Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) stellt ebenfalls eine Ausrüstung dar, welche berufsgenossenschaftlich Versicherte bei Absturzgefahr verwenden müssen, wenn eine organisatorische bzw. technische Absturzsicherung nicht vorhanden ist. Die zu sichernde/n Mitarbeiter/innen müssen eine Unterweisung mit Prüfung absolviert haben. Die Mitarbeiter müssen sich zudem einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G41.0) unterziehen. Die Berufsgenossenschaften stellen Vorgaben auf, in denen aufgeführt ist, ab welcher Absturzhöhe eine Sicherungspflicht erfolgen muss. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Auffang- und Haltesystem. Das Auffangsystem soll die fallende Person sicher auffangen und den Körper beim Absturz sicher halten. Das Haltesystem muss ein belastungs- sowie gefährdungsarmes Ausüben der Tätigkeit gewährleisten. Die Eventualität eines Absturzes ist hierbei auszuschließen.